Brandstiftung im Naturschutzgebiet Schlosspark Lützschena

Am Eingang des Naturschutzgebietes (NSG) Schlosspark Lützschena kam es zu einem beunruhigenden Vorfall: An einem Ahornbaum wurde Feuer gelegt. Die Folgen einer solchen Aktion sind nicht nur ökologisch verheerend, sondern auch juristisch von großer Bedeutung.

Nach dem sächsischen Bußgeldkatalog kann das Entzünden eines Feuers in einem NSG mit bis zu 2.500 € geahndet werden. Diese Summe deckt jedoch nicht die Kosten, die durch die Schädigung des Baumes entstehen. Der wirtschaftliche Wert des Ahorns wird verdoppelt und den Verursacher*innen zusätzlich in Rechnung gestellt. Im vorliegenden Fall sind die Schäden am Baum deutlich sichtbar: Schwarze, verbrannte Rinde und ein irreversibler Vitalitätsverlust lassen darauf schließen, dass der Baum langfristig geschädigt ist oder sogar abstirbt.

Der Zeitpunkt des Ereignisses ist schwer zu bestimmen. Es ist jedoch möglich, dass der Brand mit Silvesterfeuerwerk zusammenhängt. Aktionen wie das Entzünden von Feuern oder der Einsatz von Pyrotechnik sind nicht nur strafbar, sondern gefährden die einzigartige Flora und Fauna sowie die Sicherheit der Besucher*innen im Park. Die Kombination aus trockenem Unterholz, empfindlicher Vegetation und umherfliegenden Funken kann schnell zu unkontrollierten Bränden führen, die den Schlosspark Lützschena mit seinen wertvollen Auenlandschaften und alten Baumbeständen besonders gefährden.

Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Natur zu schützen und sorgsam mit ihr umzugehen. Bitte melden Sie Beobachtungen illegaler Handlungen umgehend den zuständigen Behörden, um die wertvolle Natur dieses einzigartigen Gebietes zu erhalten.