Hunde im Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dazu zählt auch das Naturschutzgebiet Burgaue. Damit diese Vielfalt erhalten bleibt, gelten hier klare Regeln. Jedes Schutzgebiet hat seine eigene Schutzgebietsverordnung. Laut der NSG-Verordnung Burgaue § 4 sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung des Gebietes führen können. Dazu gehört ausdrücklich:
• Hunde dürfen nicht ohne Leine laufen.
• Die Flächen außerhalb der markierten Wege dürfen nicht betreten werden.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen gemäß § 49 des Sächsischen Naturschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Doch warum sind diese Regeln so viel wichtiger, als man womöglich denkt?
Brut und Setzzeit: besonders sensible Monate
Im Frühling und Frühsommer bekommen viele Wildtiere Nachwuchs. Vögel bauen Nester, brüten und ziehen ihre Jungen groß. Auch Säugetiere wie z. B. Rehe, Biber, Wildschweine und in Sachsen immer häufiger die Wildkatze bekommen ihre Jungen. In dieser Zeit sind die Tiere besonders störungsanfällig. Freilaufende Hunde stellen dabei eine große Gefahr dar, selbst wenn sie „nur spielen“ wollen. Neugierige Vierbeiner, die vom Wildgeruch angelockt werden, können dazu führen, dass ein Muttertier seinen Nachwuchs verlässt. Werden brütende Vögel wiederholt aufgeschreckt, können Eier auskühlen und die Brut scheitern. Besonders betroffen sind Bodenbrüter wie Goldammer, Rotkehlchen oder Zaunkönig.
Im April 2024 wurde im Naturschutzgebiet Burgaue ein schwer verletztes Biberweibchen gefunden. Die Wunden deuteten auf einen Hundeangriff hin. Eine Tragödie, die durch das Befolgen der Leinenpflicht wohl hätte verhindert werden können. Doch nicht nur die Wildtiere werden durch unaufmerksame Hundehalter bedroht. Auch der eigene Vierbeiner kann zum Opfer werden, denn Wildtiere können sich verteidigen und sind besonders in der Aufzuchtzeit teilweise sehr aggressiv.
Wegegebot schützt empfindliche Lebensräume
Ob mit oder ohne Leine, das Wegegebot im Naturschutzgebiet gilt sowohl für Zwei- als auch für Vierbeiner. Viele Wiesen in der Burgaue sind sogenannte Magerwiesen. Diese besonders nährstoffarmen Standorte gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas, sind aber äußerst empfindlich. Wer die Wege verlässt, verursacht Trittschäden, zerstört Frühblüher und andere empfindliche Arten oder stört bodenbrütende Vögel.
Hundekot: kleine Hinterlassenschaft, große Wirkung
Was viele nicht wissen: Hundekot trägt erheblich zur Überdüngung empfindlicher Flächen bei. Eine Studie der Universität Gent (Belgien) zeigte, dass Hunde durch Urin und Kot in Naturschutzgebieten pro Hektar und Jahr rund 11,5 Kilogramm Stickstoff und 4,8 Kilogramm Phosphor eintragen können. Das sind Mengen, die mit landwirtschaftlichen Düngeeinträgen vergleichbar sind. Gerade Magerwiesen sind auf nährstoffarme Bedingungen angewiesen. Zu viel Stickstoff führt dazu, dass konkurrenzstarke Arten wie Brennnesseln dominieren, während seltene geschützte Arten verdrängt werden. Jeder liegen gelassene Hundehaufen verschiebt dieses empfindliche Gleichgewicht.
Deshalb gilt:
Hunde stets an der Leine führen sowie Hundekot immer aufsammeln, mitnehmen und außerhalb des Schutzgebietes ordnungsgemäß entsorgen.
Autorin: Caro Rackwitz