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Bärlauch sammeln

Frischer Bärlauch sprießt aus sonnenbeschienenem Waldboden. Foto: Auwaldstation Leipzig (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Frischer Bärlauch sprießt aus sonnenbeschienenem Waldboden. Foto: Auwaldstation Leipzig

Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm zeigen sich die ersten Frühblüher. Neben Schneeglöckchen und Krokussen beginnt nun auch der begehrte Bärlauch zu sprießen. So sehr wir ihn in Kräuterbutter, im Pesto oder einfach frisch im Salat schätzen, gibt es dabei einiges zu beachten – besonders bei uns im Auwald und in vielen Bereichen des Leipziger Stadtwaldes.
 

Mit einem Einkaufsbeutel loszuziehen und wild Bärlauch zu ernten, ist nicht erlaubt. Sammeln oder gar Ausgraben ist nur in sehr begrenztem Rahmen gestattet. Laut sächsischem Waldgesetz darf jede Person – unabhängig vom Eigentum des Waldes – lediglich eine kleine Menge in der Größe eines Handstraußes für den Eigenbedarf mitnehmen. Wer jedoch vorhat, eine ganze Tüte zu füllen, braucht die ausdrückliche Zustimmung des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro – eine ziemlich teure Kräuterbutter.
 

Hinzu kommt: In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege verboten. Grundsätzlich dürfen in Schutzgebieten keine Pflanzen entnommen werden. Außerdem würden beim Betreten des Waldes empfindliche Frühblüher wie der Märzenbecher, die Auwaldpflanze des Jahres 2025, leicht zertreten werden. Ein weiterer guter Grund, konsequent auf den Wegen zu bleiben.
 

Stell also die Natur über den kleinen kulinarischen Genuss auf dem Brot, im Salat oder in den Nudeln – denn nur so schützen wir unsere Ökosysteme und erhalten wertvolle Arten.