Mensch-Tier-Begegnungen in der Setzzeit

Gerade jetzt im Mai und Juni sind Begegnungen mit Jungtieren von Hasen, Reh und den inzwischen stark gefährdeten Wiesenbrütern ein großes Problem. Wie verhalten wir uns richtig, um den Tieren ein unversehrtes Aufwachsen in unserer Kulturlandschaft zu ermöglichen?

Treffen wir beim Spaziergang auf ein scheinbar verlassenes Jungtier, fassen wir dieses keinesfalls an. Die Gefahr ist groß, dass die Säugetier-Mutter ihr Kind sonst nicht mehr annimmt. Rehe lassen ihr Kitz für mehrere Stunden allein und besuchen es nur zum Säugen und Reinigen. Danach verlassen sie es zum Schutz vor Feinden. Bei Gefahr drückt sich das Jungtier an den Boden und verharrt so regungslos. Spaziergänger sollten sich zum Wohl des Tieres zügig zurückziehen. Gibt es doch Zweifel, ob das Jungtier noch von einer Mutter versorgt wird, wendet man sich an den entsprechenden Jagdpächter.

Ungünstiger Weise fällt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit direkt in die des ersten Grünlandschnitts. Rollen Großflächenmähwerke mit 15 km/h über die Wiese haben die bewegungslos ausharrende Rebhenne oder das geduckte Feldhasenjunge keine Chance. Um den Mähtod zu verhindern, müssen Landwirte, Jäger und freiwillige Helfer zusammenarbeiten. Hier werden Landwirte nicht allein gelassen. Die Deutsche Wildtierstiftung stellt eine Datenbank zur Verfügung, mit der Landwirte und Jäger Rehkitzretter-Teams in ihrer Nähe finden können. Wird der Mahdtermin rechtzeitig bekannt gegeben, können schon am Vortag Vergrämungsversuche unternommen werden. Die zu mähenden Flächen werden außerdem mit ausgebildeten Vorstehhunden abgesucht oder mittels Wärmebildkamera ausgerüsteten Drohnen beflogen. Gemäht wird dann nie von außen nach innen, da Wildtiere so nach innen gedrängt und mögliche Fluchtwege abgeschnitten werden. Außerdem ist es möglich, den Mahdzeitpunkt nach hinten zu verschieben. Dies gewährleistet am ehesten das Überleben von Wild und Wiesenbrütern.

Um mit dem Glauben aufzuräumen, dass Wildtierschutz nur Ökolandbauern betrifft, sei gesagt, dass sich Menschen strafbar machen, die den Mähtod billigen und keine Gegenmaßnahmen ergreifen. Gleichzeitig kann der Jagdpächter bei einem verletzten oder getöteten Tier Schadensersatzanspruch geltend machen, da sein Jagdausübungsrecht damit verletzt wurde. Aber auch Landwirte haben Interesse daran, den Mähtod zu vermeiden. Gelangt ein Tierkadaver in die Futtersilage besteht das Risiko, dass Rinder an den Folgen von Botulismus verenden. Die Deutsche Wildtierstiftung informiert auf ihrer Website detailliert über weitere Maßnahmen zur Verhinderung des Mähtods.

Geben wir den Wildtieren unserer Kulturlandschaft die Chance der respektvollen Koexistenz von Mensch und Tier!