Brutsaison vom 01. März bis 30. September

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Für alle, die bis heute noch nicht die Hecke vorm Haus oder den zu groß gewordenen Kirschbaum verschnitten haben, gilt ab dem 1. März: Hände weg von größeren Rückschnittaktionen.

Nun beginnt die offizielle Brutsaison unserer heimischen Singvögel. Das Verbot von Fällungen und Schnittmaßnahmen dient dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen. Laut BNatSchG sind „[…] schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ zulässig. Grundsätzlich gilt jedoch ganzjährig das Verbot „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

Unsere Vogelwelt hat es immer schwerer, einen sicheren Rückzugsort und Platz zum Nisten zu finden. Wir können hier unterstützen. Von uns daher der Aufruf: pflanzt einheimische Sträucher und Hecken in eure Vorgärten. Sie machen unsere Städte für alle lebenswerter.