Am Mittwochvormittag den 17. April entdeckte ein aufmerksamer Passant einen verletzten Biber in der Nähe der Auwaldstation. An dem in ein Gebüsch zurückgezogen Biber waren deutliche Bisswunden an Rücken und Schulter zu sehen. Normalerweise meidet das nachtaktive Tier den Kontakt mit Menschen. Der Biber aber schien wegen seiner Verletzungen nicht fliehen zu können, was auf seinen kritischen Zustand hinwies.
Glücklicherweise waren sowohl der Revierförster als auch ein Tierarzt schnell vor Ort. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem verletzten Biber um ein junges Weibchen handelt. Sofort wurden erste medizinische Maßnahmen ergriffen, um dem Biberweibchen zu helfen.
Die Ursache der Verletzung wird vermutlich auf Hundebisse zurückgeführt. Das verletzte Biberweibchen ist nicht das einzige Tier, das Opfer von Hundeangriffen werden kann. Viele andere Tiere finden in Naturschutzgebieten ihren Rückzugsort. Insbesondere bodenbrütende Vögel, Rehe, Hasen und Kaninchen sind häufig von Hundeangriffen betroffen.
Laut der Rechtsverordnung für das Naturschutzgebiet Burgaue sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Tiere im Schutzgebiet an der Leine zu führen. Das Ereignis vom Mittwochmorgen verdeutlicht die Gefahren, denen die heimische Tierwelt ausgesetzt ist. Die Leinenpflicht für Hunde dient dem Schutz der Natur und der Vielfalt in Naturschutzgebieten. Verstöße gegen die Regelung können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Der Elbebiber (Castor fiber albicus) ist eine besonders streng geschützte Art. Biber spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Lebensräumen für viele Tier- und Pflanzenarten. Durch den Bau ihrer Stauwerke schaffen sie Feuchtgebiete und helfen, Auenlandschaften zu renaturieren. Sie leben im Familienverband und paaren sich zwischen Januar und April. Im Jahr 2018 wurde der Biber sogar zum Auwaldtier des Jahres ernannt.
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